Customs of China kündigte die überarbeiteten „Verwaltungsmaßnahmen für die Erhebung von Steuern auf Import und Exportgüter des Zolls der Volksrepublik China“ (Order Nr. 272 der Generalverwaltung der Zollabteilung) am 28. Oktober, die am 1. Dezember 2024 umgesetzt wird.Der relevante Inhalt umfasst:
Neue Vorschriften für grenzüberschreitende E-Commerce, Schutz der persönlichen Daten, Datenschutzschutz, Dateninformatisierung usw.
Der Empfänger von importierten Waren ist der Steuerzahler von importierten Einfuhrzöllen und Steuern, die im Einfuhrphase erhoben wurden, während der Versender von exportierten Waren der Steuerzahler von Exportzöllen ist. Betreiber der E-Commerce-Plattform, Logistikunternehmen und Zollerklärungen, die an grenzüberschreitenden E-Commerce-Einzelhandelsimporten sowie Einheiten und Personen beteiligt sind, die verpflichtet sind, Zölle und Steuern zu zurückhalten, zu sammeln und zu zahlen, und Steuern, die vom Zoll in der importierten Stadium erhoben wurden, wie sie durch Gesetze und Verwaltungsvorschriften festgelegt wurden, sind die Verbreitung von Tarif und Steuern, die mit dem Stadium der Importe gesammelt wurden.
Bustoms und seine Mitarbeiter müssen gemäß dem Gesetz die kommerziellen Geheimnisse, die Privatsphäre und die persönlichen Daten von Steuerzahler und Quellenvertretern vertraulich bewahren, die sie im Verlauf der Erfüllung ihrer Pflichten bewusst werden und sie nicht anderen weitergeben oder illegal zur Verfügung stellen.
Der vorgeschriebene Steuersatz und der Wechselkurs müssen basierend auf dem Datum der Abschluss der Erklärung berechnet werden.
IMPort- und Exportgüter unterliegen dem Steuersatz und dem Wechselkurs an dem Tag, an dem der Steuerzahler oder ein Quellenvertreter die Erklärung abgeschlossen haben.
Wenn die importierten Waren vor der Ankunft im Voraus nach Genehmigung vom Zoll deklariert werden, gilt der gilt für den Tag des Transportmittels, an dem das Transportmittel für den Eintritt in das Land angewendet wird, und der Wechselkurs an dem Tag, an dem die Erklärung abgeschlossen ist, gilt;
Für importierte Waren im Durchschnitt wird der Steuersatz und der Wechselkurs an dem Tag, an dem der Zoll am festgelegten Bestimmungsort die Erklärung abgeschlossen wird, angewendet. Wenn die Waren vor dem Eintritt in das Land im Voraus mit Genehmigung des Zolls deklariert werden, wird der Steuersatz an dem Tag umgesetzt, an dem das Transportmittel mit der Ware, die das Land transportiert, und der Wechselkurs an dem Tag, an dem die Erklärung abgeschlossen ist, gelten. Wenn die Waren nach dem Eintritt in das Land im Voraus deklariert werden, bevor Sie jedoch am ausgewiesenen Ziel ankommen, wird der Steuersatz an dem Tag umgesetzt, an dem die Transportmittel mit der Ware am festgelegten Ziel ankommt und der Wechselkurs an dem Tag, an dem die Erklärung abgeschlossen ist, angewendet wird.
Eine neue Formel zur Berechnung des Steuerbetrags von Zöllen mit einem zusammengesetzten Steuersatz fügte hinzugefügt und eine Formel zur Berechnung der Wertschöpfungssteuer und der Verbrauchssteuer in der Einfuhrphase hinzugefügt
Tariffs werden gemäß den Bestimmungen des Tarifgesetzes auf einer ad Valorem, spezifischen oder zusammengesetzten Basis berechnet. Die vom Zoll in der Einfuhrphase erhobenen Steuern werden gemäß den geltenden Steuertypen, Steuersätzen, Steuersätzen und Berechnungsformeln berechnet, die in den relevanten Gesetzen und Verwaltungsvorschriften festgelegt sind. Sofern nicht anders angegeben, wird die vom Zoll in der Einfuhrstufe erhobene Zölle und Steuern gemäß der folgenden Berechnungsformel berechnet:
Der steuerpflichtige Betrag des auf der Grundlage von ad Valorem erhobenen Zollbetrags = steuerpflichtiger Preis × Tarifsatz;
Die für den Volumenbasis erhobene Steuerbetragsbetrag = die Menge an Waren × der feste Tarifsatz;
Der steuerpflichtige Betrag des zusammengesetzten Tarifs = steuerpflichtiger Preis × Tarifsatz + Menge an Waren × Tarifsatz;
Der Betrag der Einfuhrverbrauchssteuer, die auf der Grundlage des Wertes erhoben wird = [(steuerpflichtiger Preis + Tarifbetrag)/(1 Konsumsteuer proportionaler Zinssatz)] × Verbrauchsteuer proportionaler Zinssatz;
Die Höhe der auf Volumenbasis erhobenen Einfuhrverbrauchssteuer = Menge an Waren × Festverbrauchsteuersatz;
Der steuerpflichtige Betrag der Verbundimportverbrauchsteuer = [(steuerpflichtiger Preis + Tarifbetrag + Menge an Waren × Festverbrauchsteuersatz) / (1 - proportionaler Verbrauchsteuersatz)]] × Proportionalverbrauchsteuersatz + Menge an Waren × Festverbrauchsteuersatz;
Die Mehrwertsteuer in der Importphase = (steuerpflichtiger Preis + Tarif + Verbrauchssteuer in der Importphase) × Mehrwertsteuersatz.
Hinzufügen neuer Umstände für die Steuerrückerstattung und Steuergarantie
Die folgenden Umstände werden zu den geltenden Umständen für die Steuerrückerstattung hinzugefügt:
Erstellte Waren, für die Pflichten gezahlt wurden, werden aufgrund von Qualitäts- oder Spezifikationsgründen oder Gewaltstufe in ihrer ursprünglichen Bedingung innerhalb eines Jahres erneut exportiert.
Exportzoten, für die Exportzölle gezahlt wurden, werden innerhalb eines Jahres aufgrund von Qualitäts- oder Spezifikationsgründen oder Gewaltverbindlichkeit in das Land neu verteilt, und die relevanten inländischen Steuern, die aufgrund des Exports zurückgezahlt wurden, wurden erneut bezahlt.
Exporte Waren, für die Exportzölle gezahlt wurden, aber aus irgendeinem Grund nicht aus dem Export verschifft wurden, werden für die Zollabfertigung deklariert.
Die folgenden Umstände werden zu den geltenden Umständen der Steuergarantie hinzugefügt:
Die Waren wurden vorübergehenden Antidumping-Maßnahmen oder vorübergehenden Kontrollmaßnahmen ausgesetzt.
Die Anwendung von Vergeltungszöllen, gegenseitigen Tarifen usw. wurde noch nicht ermittelt.
HANDLE Konsolidierter Steuergeschäft.
Quelle: Allgemeine Verwaltung des Zolls in China