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Chinas Stellungnahme zur Veröffentlichung des „Exportkontrollgesetzes für Güter mit doppeltem Verwendungszweck“

Der Sprecher des Handelsministeriums des Staatsrats der Volksrepublik China beantwortete Fragen von Journalisten zur Veröffentlichung der Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China.

Am 15. November 2024 veröffentlichte der Staatsrat der Volksrepublik China gemeinsam mit dem Handelsministerium, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, der Zollverwaltung und der Staatlichen Kryptographiebehörde die Bekanntmachung Nr. 51 von 2024. Darin wurde die „Ausfuhrkontrollliste für Güter mit doppeltem Verwendungszweck der Volksrepublik China“ (im Folgenden „Liste“ genannt) veröffentlicht, die am 1. Dezember 2024 in Kraft tritt. Der Sprecher des Handelsministeriums beantwortete Fragen von Journalisten zur „Liste“.

F: Könnten Sie bitte den Hintergrund der Veröffentlichung der „Liste“ erläutern?

Antwort: Die Erstellung einer einheitlichen „Liste“ ist eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung des „Exportkontrollgesetzes der Volksrepublik China“ und der „Verordnung der Volksrepublik China zur Exportkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck“ (im Folgenden: „Verordnung“), die in Kürze in Kraft treten werden. Sie stellt zudem eine wichtige Reformmaßnahme zur Verbesserung des Exportkontrollsystems dar. Die „Liste“ wird die bisher in verschiedenen Rechtsdokumenten unterschiedlicher Ebenen aufgeführten Güter mit doppeltem Verwendungszweck, wie beispielsweise nukleare, biologische, chemische und Raketengüter, die demnächst abgeschafft werden, übernehmen und dabei umfassend auf international bewährten Erfahrungen und Praktiken basieren. Sie wird systematisch nach zehn Hauptbranchen und fünf Güterarten integriert und mit einheitlichen Exportkontrollcodes versehen, um ein vollständiges Listensystem zu bilden, das zeitgleich mit der „Verordnung“ in Kraft tritt. Die einheitliche „Liste“ wird allen Beteiligten helfen, Chinas Gesetze und Richtlinien zur Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck vollständig und präzise umzusetzen, die Effizienz der Steuerung der Ausfuhrkontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck zu verbessern, die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen besser zu schützen, internationale Verpflichtungen wie die Nichtverbreitung zu erfüllen und die Sicherheit, Stabilität und den reibungslosen Ablauf der globalen Industrie- und Lieferkette besser aufrechtzuerhalten.

 

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Frage: Wurde der Geltungsbereich der Liste angepasst? Wird China in Zukunft weitere Einträge in die Liste aufnehmen?

A: Chinas Liste dient der systematischen Integration aller derzeit unter Kontrolle stehenden Güter mit doppeltem Verwendungszweck und der Etablierung eines vollständigen Listensystems. Anpassungen des konkreten Kontrollumfangs sind vorerst nicht vorgesehen. China hat bei der Erstellung der Liste von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck stets die Grundsätze der Rationalität, Umsicht und Mäßigung befolgt. Derzeit umfasst die Liste nur etwa 700 Güter mit doppeltem Verwendungszweck und liegt damit deutlich unter der Anzahl bedeutender Länder und Regionen. Zukünftig wird China, unter Berücksichtigung der Notwendigkeit, die nationale Sicherheit und die nationalen Interessen zu wahren und internationale Verpflichtungen wie die Nichtverbreitung zu erfüllen, Industrie, Technologie, Handel, Sicherheit und weitere Faktoren umfassend prüfen und bewerten, um die Auflistung und Anpassung der Güter auf rechtmäßige, stetige und geordnete Weise voranzutreiben.